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Alt 23-09-2007, 21:42
redbull4711 redbull4711 ist offline
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ohne wenn und aber: einsatz gegen menschen = verstoß gegen das WaffG!!!! ob ein richter diesen anklagepunkt in einer notwehrsituation fallen lässt, hängt vom einzelfall ab.
und nur noch nebenbei: es gibt kein pfefferspray, dass in deutschland gegen menschen eingesetzt werden darf. dafür bedürften diese eines prüfzeichen vom BKA.
Ausnahmen sind hier lediglich die beamten der polizei und der bundespolizei.

und jetzt nicht wieder irgendeine diskussion, dass ich es einsetzte wenn ich angegriffen werde und dieser übliche notwehrquatsch.
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Reue ist verstand, der zu spät kommt
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