Zitat:
Zitat von redbull4711 und jetzt nicht wieder irgendeine diskussion, dass ich es einsetzte wenn ich angegriffen werde und dieser übliche notwehrquatsch. |
Notwehrquatsch?
Beschäftige Dich lieber mir der deutschen Gesetzgebung, insbesonders §227 BGB, §32-35 StGB und §15 OWiG, bevor Du solche "Ergüsse" von Dir läßt!
Und wenn Du dann gerade beim Lesen bist, suche doch gleich die passenden Paragraphen und Gerichtsurteile heraus, die Deine Aussage unterstützen!
Ich warte und lasse mich überraschen
Gruß
Wolverine