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Alt 24-09-2007, 16:08
redbull4711 redbull4711 ist offline
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was ich damit meine, ist immer die gleiche art von diskussion über den einsatz von pfefferspray und dem wissen, dass es illegal ist und als gegenargument dann immer die notwehr herhalten muss.

und bezüglich deines super kommentares bezüglich der gesetztgebung, du kennst mich nicht und weißt nicht, was ich mache. nur soviel: es gibt genug urteile, indem der verteidiger bezüglich einer gefährlichen körperverletzung 224 StGB freigesprochen wurde, allerdings der verstoß gegen das waffengesetzt (einsatz pfefferspay gegen menschen) nicht fallen gelassen wurde. Im konkreten fall ging es um einen türsteher, der sich auf notwehr berufen konnte, allerdings der richter unterstellt hatte, dass er aus beruflicher erfahrung wusste, dass der einsatz des pfeffersprays illegal ist. auch die übliche ausrede, dass er dieses doch lediglich zu tierabwehr bei sich führe, zog nicht. vor allem nicht am samstag abend, vor einer disco.

bist mir aber schon ein ganz schlauer Wolverine
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