Zitat:
Zitat von redbull4711 was ich damit meine, ist immer die gleiche art von diskussion über den einsatz von pfefferspray und dem wissen, dass es illegal ist und als gegenargument dann immer die notwehr herhalten muss.
und bezüglich deines super kommentares bezüglich der gesetztgebung, du kennst mich nicht und weißt nicht, was ich mache. nur soviel: es gibt genug urteile, indem der verteidiger bezüglich einer gefährlichen körperverletzung 224 StGB freigesprochen wurde, allerdings der verstoß gegen das waffengesetzt (einsatz pfefferspay gegen menschen) nicht fallen gelassen wurde. Im konkreten fall ging es um einen türsteher, der sich auf notwehr berufen konnte, allerdings der richter unterstellt hatte, dass er aus beruflicher erfahrung wusste, dass der einsatz des pfeffersprays illegal ist. auch die übliche ausrede, dass er dieses doch lediglich zu tierabwehr bei sich führe, zog nicht. vor allem nicht am samstag abend, vor einer disco.
bist mir aber schon ein ganz schlauer Wolverine |
Hm und wie hat das Gericht dem Türsteher Nachgewiesen das er es nicht dabei hatte um sich z.b gegen hunde zu wehren?
Das der Richter das nicht glaubt ist unwichtig da auch hier gilt: Im zweifel für den Angeklagten und du kannst niemandem beweisen das der das pferspray dabei hatte um es gegen Menschen ein zu setzen...
Smals