Die Verstöße im WaffG sind alle in den §§ 51,52 und 53 WaffG aufgeführt. Das Pfefferspray fällt bei der benutzung gegen menschen unter die verbotenen gegenstände nach anlage zwei des waffg.
Pfeffersprays, die nicht als Tierabwehrspray gekennzeichnet sind, oder nicht ein Prüfzeichen des Bundeskriminalamtes (BKA Raute) oder der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (zuständig nach neuem WaffG) tragen, sind verbotene Waffen. Der Umgang ist gemäß § 52 WaffG verboten.
Nur um einer weiteren diskussion vorzubeugen: mir sind zur zeit keine Pfeffersprays bekannt, die ein solches prüfzeichen tragen. Quelle: BKA
http://www.bka.de/profil/faq/waffenr...affenrecht.pdf
Das Urteil suche ich raus.
Grüße