Zitat:
Zitat von shenmen2 Meiner Ansicht nach ist das mit Pfefferspray so:
- Es ist (im Gegensatz zu CS-Gas) dazu geeignet, Hunde abzuwehren. Aber es ist selbstverständlich nicht ERLAUBT, das auch zu tun. Wenn du einen Hund mit Pfefferspray attackierst, ist das strafbar (Tierquälerei, Sachbeschädigung). Nur in Ausnahmefällen (Hund greift dich an) bleibt der Einsatz des Pfeffersprays straffrei.
- Das mit dem Waffengesetz MUß Unsinn sein, da es in Deutschland keine Gedankenverbrechen gibt. Wahrscheinlich gibt es überhaupt keine zugelassenen Mittel zur "Menschenabwehr" (die ausdrücklich als solche deklariert sind)
- Einsatz gegen Tiere im Notwehrfall rechtens, gegen Menschen strafbar, das kann nicht sein. |
hierbei befindest dich dann auch nicht im notwehrrecht, sondern im notstand (aggressiv / defensiv)