Zitat:
Zitat von redbull4711 und bezüglich deines super kommentares bezüglich der gesetztgebung, du kennst mich nicht und weißt nicht, was ich mache. |
Richtig, aber Deine Aussage lässt vermuten, dass Du von der Materie nicht viel Ahnung hast.
Zitat:
Zitat von redbull4711 nur soviel: es gibt genug urteile, indem der verteidiger bezüglich einer gefährlichen körperverletzung 224 StGB freigesprochen wurde, allerdings der verstoß gegen das waffengesetzt (einsatz pfefferspay gegen menschen) nicht fallen gelassen wurde |
In Deinem unten aufgeführten Link zum BKA steht folgendes:
"Reizstoffsprühgeräte (RSG) mit dem Wirkstoff Pfeffer,
die ausschließlich zur Tierabwehr bestimmt und gelabelt sind, fallen nicht unter das WaffG"
Die Bestimmung und Beschriftung ist also ausschlaggebend, nicht der Einsatz des Sprays!
Heißt also: Wenn ich als Ottonormalbürger solch ein Spray im begründeten Notwehrfall gegen einen Menschen einsetze, wird aus dem gelabelten Tierabwehrspray
keine illegale Waffe Zitat:
Zitat von redbull4711 Die Verstöße im WaffG sind alle in den §§ 51,52 und 53 WaffG aufgeführt. Das Pfefferspray fällt bei der benutzung gegen menschen unter die verbotenen gegenstände nach anlage zwei des waffg. |
Nein, stimmt nicht (siehe meine obige Argumentation)
Außerdem widerlegst Du selber Deine Aussage mit folgendem Satz:
Zitat:
Zitat von redbull4711 Pfeffersprays, die nicht als Tierabwehrspray gekennzeichnet sind, oder nicht ein Prüfzeichen des Bundeskriminalamtes (BKA Raute) oder der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (zuständig nach neuem WaffG) tragen, sind verbotene Waffen. Der Umgang ist gemäß § 52 WaffG verboten. |
Folglich fallen Pfeffersprays, die als Tierabwehrspray gekennzeichnet sind,
nicht unter das WaffG und sind
keine verbotenen Waffen
Zitat:
Zitat von redbull4711 aber diese diskussion ist müssig, da es, wie ich bereits geschrieben habe, immer auf den einzelfall ankommt. |
Natürlich kommt es auf den Einzelfall an und das Gerichtsurteil ist von vielen Faktoren abhängig.
Jedoch ändert es nichts daran, dass Deine Argumentation fehlerhaft ist.
Ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen.
Nenne mir also bitte einige Gesetzestexte und Urteile, die aufzeigen, dass der Einsatz vom Tierabwehrspray bei einer bewiesenen Notwehr gegen einen Menschen verboten ist bzw. bestraft wird.
(Aber bitte nicht solche, die ich sofort widerlegen kann

)
Zitat:
Zitat von redbull4711 bist mir aber schon ein ganz schlauer Wolverine |
Ich weiß
Gruß
Wolverine