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Alt 24-09-2007, 19:06
redbull4711 redbull4711 ist offline
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Zitat:
Zitat von Wolverine Beitrag anzeigen
Richtig, aber Deine Aussage lässt vermuten, dass Du von der Materie nicht viel Ahnung hast.


In Deinem unten aufgeführten Link zum BKA steht folgendes:
"Reizstoffsprühgeräte (RSG) mit dem Wirkstoff Pfeffer, die ausschließlich zur Tierabwehr bestimmt und gelabelt sind, fallen nicht unter das WaffG"

Die Bestimmung und Beschriftung ist also ausschlaggebend, nicht der Einsatz des Sprays!

Heißt also: Wenn ich als Ottonormalbürger solch ein Spray im begründeten Notwehrfall gegen einen Menschen einsetze, wird aus dem gelabelten Tierabwehrspray keine illegale Waffe


Nein, stimmt nicht (siehe meine obige Argumentation)
Außerdem widerlegst Du selber Deine Aussage mit folgendem Satz:


Folglich fallen Pfeffersprays, die als Tierabwehrspray gekennzeichnet sind, nicht unter das WaffG und sind keine verbotenen Waffen


Natürlich kommt es auf den Einzelfall an und das Gerichtsurteil ist von vielen Faktoren abhängig.
Jedoch ändert es nichts daran, dass Deine Argumentation fehlerhaft ist.

Ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen.
Nenne mir also bitte einige Gesetzestexte und Urteile, die aufzeigen, dass der Einsatz vom Tierabwehrspray bei einer bewiesenen Notwehr gegen einen Menschen verboten ist bzw. bestraft wird.
(Aber bitte nicht solche, die ich sofort widerlegen kann )


Ich weiß


Gruß
Wolverine
du willst es nicht verstehen, oder. bleib bei deinem glauben, und ja, ich habe keine ahnung davon.
lies und verstehe die ausführungen zum waffengesetz, deren anlagen und vor allem die ausführungen zu reizstoffsprühgeräten (auch pfefferspray) wenn du das hast, bist du schlauer und wirst verstehen, was ich sage.

Noch mal für dich: anlage zwei, hat das pfefferspray nicht das prüfzeichen, wird es zu einem verbotenen gegestand nach dem waffengesetz, sobald du es gegen menschen einsetzt. daher dann verstoß gegen das waffG. und nun denk was du willst!
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Reue ist verstand, der zu spät kommt

Geändert von redbull4711 (24-09-2007 um 19:10 Uhr).
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