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Alt 24-09-2007, 19:17
redbull4711 redbull4711 ist offline
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und nur für dich mein schlauer Wolverine die gesetzesquelle mit anlagen:

§ 52 Abs. 3 Nr. 1
WaffG - Einzelnorm
merke dir die Ziffer 135

nun zur anlage zwei:

WaffG - Einzelnorm

finde hier die ziffer 135

und ziehe nun den schluss: pfefferspray ohne prüfzeichen = verbotene waffe = bestrafung nach dem waffengesetzt

und nur, wenn es als tierabwehrspray ausgewiesen ist und als solches zweckbestimmend eingesetzt wird, ist es kein verstoß gegen das waffg

so, und nun widerlege das mal.
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Reue ist verstand, der zu spät kommt
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