und nur für dich mein schlauer Wolverine die gesetzesquelle mit anlagen:
§ 52 Abs. 3 Nr. 1
WaffG - Einzelnorm
merke dir die Ziffer 135
nun zur anlage zwei:
WaffG - Einzelnorm
finde hier die ziffer 135
und ziehe nun den schluss: pfefferspray ohne prüfzeichen = verbotene waffe = bestrafung nach dem waffengesetzt
und nur, wenn es als tierabwehrspray ausgewiesen ist und als solches zweckbestimmend eingesetzt wird, ist es kein verstoß gegen das waffg
so, und nun widerlege das mal.