mein gott, und wieder von vorne!!!!!!!!
ja, du hast recht. aber hier sieht man, dass das pfefferspray als waffe gedeutet wurde!!!
und ja, notwehr (und deshalb sagte ich, bitte nicht wieder dieser notwehrquatsch) kann ausgenommen sein. aber das ist immer eine einzelfallentscheidung.
man man man
zum letzten mal: das pfefferspray gegen menschen ist eine waffe nach dem waffengesetz und daher ein verstoß gegen das waffengesetz. ob dieser verstoß verfolgt wird, ist ein anderes thema.
ich lasse es einfach, das hat hier echt keinen sinn!
__________________ Reue ist verstand, der zu spät kommt |