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Alt 24-09-2007, 20:09
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Wolverine Wolverine ist offline
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Irrelevant, da durch das Gericht keine Notwehrhandlung festgestellt wurde.
Von einer Verurteilung wg. Deinen "geliebten" §51-53 WaffG (illegaler Waffenbesitz) ist auch nicht die Rede.

Zitat:
Zitat von redbull4711;1081523
[url=http://de.indymedia.org/2007/07/189280.shtml
de.indymedia.org | Haftantritt für Antifaschistin[/url]
Irrelevant, da keine Notwehrsituation.
Zudem herrschte laut Gericht in der Gegend ein Ausnahmezustand, in der eine gesonderte Gesetzeslage herrscht.
Von einer Verurteilung wg. Deinen "geliebten" §51-53 WaffG (illegaler Waffenbesitz) ist auch nicht die Rede.

War das schon alles?

Gruß
Wolverine
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