du bist doch echt ein penner!
geh lieber mal auf die gesetzesquelle ein, da dein pfefferspray doch angeblich keine waffe nach dem waffg ist.
und diese beiden urteile sollten nur zeigen, dass du ganz schnell verurteilt wirst, wenn du diesen dreck einsetzt oder mitführst. vor allem, weil solche leute wie du anderen auch noch erzählen, dass das alles ok ist zu abwehr von angriffen usw.
der taxifahrer hat sich auf notwehr berufen, was aber nicht akzeptiert wurde. zeig mir mal bitte, wo gerichte wirklich von notwehr ausgegangen sind? das kommt in den seltensten fällen vor. und nun kannst mich echt mal gern haben.
ach so, verurteilung nach dem waffengesetz: du kennst dich doch so gut aus, dann weißt du doch sicher auch, dass der verstoß nach Gef. KV schwerer wiegt als der waffenrechtliche verstoß und dieser daher bei der bestrafung hinter dem StGB Tatbestand zurück tritt.
__________________ Reue ist verstand, der zu spät kommt
Geändert von redbull4711 (24-09-2007 um 20:17 Uhr).
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