Junge, Junge, entspannt euch mal wieder!
Ihr redet bloß n bißchen aneinander vorbei.
-Führst du ein Spray ohne Prüfzeichen mit, dann ist das ein Verstoß gegen das WaffG, egal ob du es benutzt, oder nicht.
- Benutzt du ein Spray was laut WaffG kein verbotener Gegenstand ist und du es führen darfst, ist es kein Verstoß gegen das WaffG, auch wenn es ein Spray zur Abwehr von Tieren o.ä. ist.
Der Rest entscheidet sich dann in Sachen gef. KV, Notwehr etc., Versammlungsrecht, etc.
Hoffe ich hab mich in der Kürze nicht auch vertan
MfG Heidi