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Zitat von redbull4711
und ziehe nun den schluss: pfefferspray ohne prüfzeichen = verbotene waffe = bestrafung nach dem waffengesetzt
und nur, wenn es als tierabwehrspray ausgewiesen ist und als solches zweckbestimmend eingesetzt wird, ist es kein verstoß gegen das waffg
so, und nun widerlege das mal. |
Habe ich schon längst in meinem vorherigen Postings gemacht.
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Zitat von Wolverine In Deinem unten aufgeführten Link zum BKA steht folgendes:
"Reizstoffsprühgeräte (RSG) mit dem Wirkstoff Pfeffer, die ausschließlich zur Tierabwehr bestimmt und gelabelt sind, fallen nicht unter das WaffG" Die Bestimmung und Beschriftung ist also ausschlaggebend, nicht der Einsatz des Sprays!
Heißt also: Wenn ich als Ottonormalbürger solch ein Spray im begründeten Notwehrfall gegen einen Menschen einsetze, wird aus dem gelabelten Tierabwehrspray keine illegale Waffe |
Zitat:
Zitat von redbull4711 ...du bist doch echt ein penner!...
und nun kannst mich echt mal gern haben. |
Danke, damit disqualifizierst Du Dich selber
Ist doch immer das selbe:
Gehen die Argumente aus, wird´s beleidigend

Schmolle also ruhig weiter.
Ansonsten:
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Zitat von Wolverine Ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen.
Nenne mir also bitte einige Gesetzestexte und Urteile, die aufzeigen, dass der Einsatz vom Tierabwehrspray bei einer bewiesenen Notwehr gegen einen Menschen verboten ist bzw. bestraft wird. |
Gruß und noch einen schönen Abend
Wolverine