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Alt 24-09-2007, 20:29
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Wolverine Wolverine ist offline
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Zitat:
Zitat von redbull4711 Beitrag anzeigen

und ziehe nun den schluss: pfefferspray ohne prüfzeichen = verbotene waffe = bestrafung nach dem waffengesetzt

und nur, wenn es als tierabwehrspray ausgewiesen ist und als solches zweckbestimmend eingesetzt wird, ist es kein verstoß gegen das waffg

so, und nun widerlege das mal.
Habe ich schon längst in meinem vorherigen Postings gemacht.

Zitat:
Zitat von Wolverine
In Deinem unten aufgeführten Link zum BKA steht folgendes:
"Reizstoffsprühgeräte (RSG) mit dem Wirkstoff Pfeffer, die ausschließlich zur Tierabwehr bestimmt und gelabelt sind, fallen nicht unter das WaffG"

Die Bestimmung und Beschriftung ist also ausschlaggebend, nicht der Einsatz des Sprays!

Heißt also: Wenn ich als Ottonormalbürger solch ein Spray im begründeten Notwehrfall gegen einen Menschen einsetze, wird aus dem gelabelten Tierabwehrspray keine illegale Waffe
Zitat:
Zitat von redbull4711 Beitrag anzeigen
...du bist doch echt ein penner!...
und nun kannst mich echt mal gern haben.
Danke, damit disqualifizierst Du Dich selber

Ist doch immer das selbe:
Gehen die Argumente aus, wird´s beleidigend
Schmolle also ruhig weiter.

Ansonsten:
Zitat:
Zitat von Wolverine
Ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen.
Nenne mir also bitte einige Gesetzestexte und Urteile, die aufzeigen, dass der Einsatz vom Tierabwehrspray bei einer bewiesenen Notwehr gegen einen Menschen verboten ist bzw. bestraft wird.
Gruß und noch einen schönen Abend
Wolverine
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