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Alt 24-09-2007, 20:35
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Wolverine Wolverine ist offline
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Zitat:
Zitat von Heidi81 Beitrag anzeigen
Junge, Junge, entspannt euch mal wieder!
Hallo Heidi!

Keine Sorge, ich bin ganz locker und ehrlich gesagt, auch etwas amüsiert

Zitat:
Zitat von Heidi81 Beitrag anzeigen
Ihr redet bloß n bißchen aneinander vorbei.
-Führst du ein Spray ohne Prüfzeichen mit, dann ist das ein Verstoß gegen das WaffG, egal ob du es benutzt, oder nicht.
- Benutzt du ein Spray was laut WaffG kein verbotener Gegenstand ist und du es führen darfst, ist es kein Verstoß gegen das WaffG, auch wenn es ein Spray zur Abwehr von Tieren o.ä. ist.

Der Rest entscheidet sich dann in Sachen gef. KV, Notwehr etc., Versammlungsrecht, etc.

Hoffe ich hab mich in der Kürze nicht auch vertan
Also, ich stimme Dir voll und ganz zu.
Ganz meiner Meinung

Gruß
Wolverine
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