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Alt 24-09-2007, 20:41
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enraged_Clown enraged_Clown ist offline
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Zitat:
Zitat von redbull4711 Beitrag anzeigen
ABER: WENN DU ES GEGEN EINEN MENSCHEN EINSETZT, FÄLLT ES OHNE DAS PRÜFZEICHEN UNTER DAS WAFFENGESETZ UND DU BEGEHST EINEN VERSTOß GEGEN DAS WAFFG!!!!!!!!!!!!!! Inwieweit dieser geahndet wird ist eine andere Sache. Aber auch das habe ich schon genug gesagt.
du hast das spry höhstens zweckentfremdet aber damit wird das spray nicht automatisch zu einer verbotenen waffe.
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