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Alt 24-09-2007, 20:46
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Inhaltlich hat Redbull aber Recht. Ihr redet irgendwie aneinander vorbei..
Es ist die Rede davon, dass im Falle einer Notwehrhandlung durch Tierabwehrspray sämtliche rechtliche Umstände (Notwehr, WaffG, möglw. VersG, ..) im Einzelfall durch Staatsanwaltschaft und ggf. Richter geprüft und entschieden werden.
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Ich weiß nicht immer, wovon ich rede. Aber ich weiß, dass ich recht habe. (M.Ali)
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