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Alt 24-09-2007, 20:57
redbull4711 redbull4711 ist offline
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Zitat von enraged_Clown Beitrag anzeigen
ja und, die sprays sind doch amtlich zugelassen! sie sind zwar zur tierabwehr bestimmt aber im falle einer notwehr muss ich eben mal ein zweibeiniges tier abwehren. nur ergibt sich daraus noch keine neue waffenrechtliche bestimmung.

doch, da sie in deutschland nur für diesen zweck erlaubt sind: tiere abzuwehren. machst du damit was anderes (menschen abwehren) ist es ein verstoß gegen das waffengesetz. Anders herum: das pfefferspray ist nur zugelassen worden, damit du dich gegen hunde wehren kannst, dies kam auf, als alle welt anfing, über kampfhunde zu schimpfen. wenn es dieses nicht gegeben hätte, wäre das pfefferspray nicht in deutschland zugelassen worden. eigentlich ist es komplett verboten, außer du verwendest es für den bestimmten zweck der tierabwehr.

und nein, sie sind nicht amtlich zugelassen, da sie kein amtliches prüfzeichen tragen

siehe hier
http://www.muzzle.de/muzzle_F_im_Pentagon.JPG

http://www.bremerhaven.de/sixcms/media.php/320/ptb.jpg
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Geändert von redbull4711 (24-09-2007 um 21:01 Uhr).
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