Zitat:
Zitat von enraged_Clown das ist schmarrn den du erzählst.ja sie sind für den zweck der tierabwehr bestimmt. nicht um menschen abzuwehren. wehre ich menschen damit ab muss geprüft werden ob ich rechtmässig daher in notwehr gehandelt habe. aber dadurch wird das pfefferspray nicht zu illegalen waffe. die zweckbestimmung des spray bleibt weiterhin die tierabwehr und damit bleibt es auch weiterhin keine waffe. |
du willst nicht verstehen, was du lies. das ist kein schmarrn, den ich schreibe, das steht so im gesetz!!! EIN BLICK INS GESETZ ERLEICHTERT DIE RECHTSFINDUNG. ihr beide habt euch echt gesucht und gefunden.