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Alt 24-09-2007, 21:30
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Wolverine Wolverine ist offline
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Zitat von STCH Beitrag anzeigen
PS: Im konkreten Fall einer Anwendung des Tierabwehrsprays als Menschenabwehrspray wird es nicht im Rahmen seiner Zweckbestimmung genutzt und man kann sich nicht automatisch darauf berufen, dass Tierabwehrspray ja eigentlich nicht vom WaffG erfasst wird.
Jedoch wird durch den Einsatz nicht automatisch das Tierabwehrspray zur verbotenen Waffe, da sich die ursprüngliche Zweckbestimmung dadurch nicht geändert hat

Gruß
Wolverine
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