Zitat:
Zitat von elation Ein Pfefferspray, welches korrekt als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist, ist keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes und darf mitgeführt werden. D |
was anderes habe ich auch nie gesagt. wird es aber anders eingesetzt und es handelt sich vielleicht mal nicht um eine notwehrsituation, liegt der fall anders. auch wenn auf dem ding steht gegen menschen und tiere, oder wenn der zusatz tierabwehr fehlt, unterliegt es dem waffengesetz und ist eine straftat nach 52 waffg