Zitat:
Zitat von sbenji
Das er verurteilt wurde lag an der freien Beweisführung in Deutschland.
Er hat das Gericht nicht glaubwürdig genug davon Überzeugen können, dass er Das Pfefferspray nur zur Tierabwer führte. Vielmehr drängt sich der Verdacht auf, dass er es zur Menschenabwehr führte
(Da er zu dem Zeitpunkt als Türsteher aktiv war.)
Die Aussage "ich hatte es nur gegen Hunde dabei" zieht in manchen Situationen einfach nicht. |
Genau das ist der Punkt. Notwehrrechtlich kann so gut wie alles erlaubt sein (im Rahmen der Vorschrift). Die Frage ist nur, was passiert, wenn nachgewiesen werden kann, dass Tierabwehrspray bewusst als Menschenabwehrspray mitgeführt und benutzt wurde.
Und da kann es eben trotz Notwehr zu rechtlichen Folgen kommen.
Ist aber -wie gesagt- Einzelfallbezogen.