Hab mich nochmal schlau gemacht!
Was ich hier wiedergebe sind die Aussagen von zwei Mitarbeitern des LKA Niedersachsen, die sich intensiv mit Waffenrecht beschäftigen.
1)
Pfefferspray hat kein Prüfzeichen!
Grund:
Es sei zurzeit nicht möglich ein passendes Prüfverfahren durchzuführen.
Folge: Es kann nicht für den Einsatz gegen Menschen zugelassen werden!
2)
Das Erwerben, Führen etc. durch Privatpersonen wird dadurch legitimiert, dass die Hersteller es als Tierabwehrspray kennzeichnen.
Es IST somit kein verbotener Gegenstand i.S.d. WaffG.
Ansonsten, dürften die Firmen das Zeug nicht in Deutschland vertreiben.
Die Tatsache der Zweckbestimmung "Tierabwehr" legitimiert die Hersteller zum Vertrieb!
In den Händen einer Person IST dieses Spray laut WaffG keine Waffe und kein verbotener Gegenstand!
3)
Aus diesem Grund sei es i.S.d WaffG in einer Notwehrsituation so zu behandeln wie bspw. Haarspray.
4)
Im WaffG gibt es keinen § der etwas darüber aussagt, dass eine Zweckentfremdung, das Spray im Nachhinein wieder als Waffe o. verbotenen Gegenstand einstuft.
Der Passus auf einigen Sprays: " Nur zulässig bei Tieren, dann fällt es nicht unter das WaffG!" ist Absicherung für die Vertreiber, keine rechtlich bindende Ansage an den Käufer, dass er im Falle einer Zweckentfremdung einen Verstoß gegen das WaffG begeht!
Fazit der Erklärungen der Mitarbeiter des LKA:
Eine Verwendung der Tierabwehrsprays gegen Menschen stellt in KEINEM Fall einen Verstoß gegen das WaffG dar!
Ist keine 100%ige Quelle, aber recht nah dran denke ich!
Bin gespannt ob es andere, vielleicht auch gegenteilige, belegbare Aussagen gibt!
MfG Heidi |