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Alt 25-09-2007, 12:46
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Zitat:
Zitat von Heidi81 Beitrag anzeigen
Eine Verwendung der Tierabwehrsprays gegen Menschen stellt in KEINEM Fall einen Verstoß gegen das WaffG dar!
Wenn es ein Verstoß gegen das WaffG wäre, dann wäre der Vertrieb viel stärker regelmentiert.
Die Erklärung von Heidi (von ihren Bekannten übernommen) finde ich plausibel.

Ich stelle mir gerade vor, wie es wäre wenn jemand einem Angreifer Haarspray (Ultra-fest) in die Augen sprüht und dann zu einer Strafe verknackt werden würde, weil auf der Dose "nicht in die Augen sprühen" steht...

Geändert von F-factory (25-09-2007 um 12:51 Uhr).
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