Zitat:
Zitat von Heidi81 Fazit der Erklärungen der Mitarbeiter des LKA:
Eine Verwendung der Tierabwehrsprays gegen Menschen stellt in KEINEM Fall einen Verstoß gegen das WaffG dar!
Ist keine 100%ige Quelle, aber recht nah dran denke ich! |
Hallo Heidi!
Das entspricht auch meiner Auffassung des WaffG
Zitat:
Zitat von Heidi81 Bin gespannt ob es andere, vielleicht auch gegenteilige, belegbare Aussagen gibt! |
Auf belegbare Aussagen warte ich bislang auch vergeblich.
MfG
Wolverine