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Alt 25-09-2007, 13:58
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Wolverine Wolverine ist offline
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Zitat:
Zitat von Heidi81 Beitrag anzeigen
Fazit der Erklärungen der Mitarbeiter des LKA:

Eine Verwendung der Tierabwehrsprays gegen Menschen stellt in KEINEM Fall einen Verstoß gegen das WaffG dar!

Ist keine 100%ige Quelle, aber recht nah dran denke ich!
Hallo Heidi!

Das entspricht auch meiner Auffassung des WaffG


Zitat:
Zitat von Heidi81 Beitrag anzeigen
Bin gespannt ob es andere, vielleicht auch gegenteilige, belegbare Aussagen gibt!
Auf belegbare Aussagen warte ich bislang auch vergeblich.


MfG
Wolverine
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