Ich verweise auch mal kurz auf Wikipedia - nicht unbedingt ein juristisches Lehrbuch, aber das geschriebene deckt sich mit meinem Kenntnisstand:
"Der Einsatz von Tierabwehrspray gegen Menschen ist zulässig, wenn ein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr oder Nothilfe vorliegt. Fehlt ein solcher Rechtfertigungsgrund, kann die Anwendung bestraft werden (Gefährliche Körperverletzung)."
Quelle
Und um das Ganze noch ein bisschen abzurunden: Ein Angreifer wird Dir sicherlich dankbar sein, wenn Du ihn mit Pfefferspray, statt mit dem durchaus erlaubten Bowie-Knive stoppst.
