@redbull
Nun begreife es doch endlich mal: Pfefferspray, das korrekt gekennzeichnet und zugelassen ist, IST KEINE WAFFE im Sinne des Waffengesetzes.
Ein Pfefferspray, das nicht gekennzeichnet/zugelassen, IST EINE WAFFE.
Wenn du ein zugelassenes Tierabwehrspray gegen einen Menschen einsetzt, wird es dadurch nicht (waffenrechtlich) zu einer Waffe. Genausowenig wie z.B.eine Bratpfanne rechtlich gesehen zu einer Waffe wird, wenn sie als Waffe mißbraucht wird. Natürlich wird Körperverletzung härter bestraft, wenn du jemanden mit einem Gegenstand (z.B.Bratpfanne oder Pfefferspray) mißhandelst, aber das hat mit dem Waffengesetz nichts zu tun.
PS: In dem Link geht es um nicht gekennzeichnetes, also verbotenes Pfefferspray, in diesem Thread aber um zugelassenes Spray |