Zitat:
Zitat von redbull4711 so, um mal die rechtliche diskussion wieder anzuheizen:
a beobachtet einen raub und entschließt sich, den täter nach 127 StPO nach jedermansrecht vorläufig festzunehmen. der typ möchte aber abhauen und a weiß, dass er das recht hat, ihn daran zu hindern. zufällig hat er ein zur tierabwehr bestimmtes pfefferspray bei sich und entschließt sich kurzerhand bewußt dazu, den täter damit einzunebeln und ihn so an der flucht zu hindern. um die zweckentfremdung des mittels weiß a.
auch körperliche gewalt ist nach 127 gegen den täter gerechtfertigt und da a körperlich überlegen ist, auch der einsatz von hilfmitteln, wie etwa cs gas.
somit liegt in diesem fall keine notwehrsituation vor. körperverletzung wohl, die aber wohl über den 127 gedeckt ist.
was ist nun mit dem pfefferspray?
bitte um rechtliche beurteilung mit bewertung der objektiven und subjektiven tatbeständen.
im übrigen ist körperliche gewalt gegen den täter so eine sache, fasse ich ihn zu grob an hat er das recht sich dagegen zu verteidigen. ich sollte also genau aufpassen was ich tue.
bin mal gespannt, auf welche ergebnisse ihr kommt
grüße |
wenn keine notwehr vorliegt musst du dich dafür verantworten. aber das hat keinen einfluss auf den rechtlichen status deines pfeffersprays. das mutiert trotzdem immernoch nicht zur waffe (sofern es geprüft und nur zur tierabwehr bestimmt ist). ausserdem entscheidet auch hier wieder der einzelfall.
ps. körperliche gewalt ist so eine sache, der täter hat nämlich durchaus das recht sich zu verteidigen sollte ich ihn allzu grob behandeln.