@redbull
Ist ja ganz nett, dass Du jetzt plötzlich ein Fallbeispiel bringst, aber wir warten eigentlich immer noch auf eine rechtlich fundierte Antwort von dir, warum ein ordnungsgemäß gelabeltes Tierabwehrspray beim begründeten Notwehreinsatz gegen einen Menschen plötzlich zur verbotenen Waffe "mutiert".
Aus dem WaffG ist dieses nicht ersichtlich, da dort die "Zweckbestimmung" ausschlaggebend ist.
Zudem vertreten Deine "Kollegen" vom LKA ja auch nicht die gleiche Meinung wie Du (sh. Posting von Heidi).
Darum ist es natürlich umso interessanter, auf welche rechtlichen Daten Deine Argumentation basiert.
Gruß
Wolverine |