Zitat:
Zitat von enraged_Clown wenn keine notwehr vorliegt musst du dich dafür verantworten. aber das hat keinen einfluss auf den rechtlichen status deines pfeffersprays. das mutiert trotzdem immernoch nicht zur waffe (sofern es geprüft und nur zur tierabwehr bestimmt ist). ausserdem entscheidet auch hier wieder der einzelfall.
ps. körperliche gewalt ist so eine sache, der täter hat nämlich durchaus das recht sich zu verteidigen sollte ich ihn allzu grob behandeln. |
ja, und macht sich dann noch eventuell in diesem beispiel des räuberischen diebstahls strafbar.
und genau in so einem fall "mutiert" dein pfefferspray doch zu einem verbotenen gegenstand. wenn du diese sache genau durchprüfst, kommst du zum gleichen ergebnis.