Einzelnen Beitrag anzeigen
  #77  
Alt 27-09-2007, 15:30
redbull4711 redbull4711 ist offline
KKB-Userstatus: Beginner
Kampfkunst: phb/vt Goju-Ryu Karate
 
Registrierungsdatum: 11.05.2005
Alter: 36
Beiträge: 161
Standard

Zitat:
Zitat von enraged_Clown Beitrag anzeigen
wenn keine notwehr vorliegt musst du dich dafür verantworten. aber das hat keinen einfluss auf den rechtlichen status deines pfeffersprays. das mutiert trotzdem immernoch nicht zur waffe (sofern es geprüft und nur zur tierabwehr bestimmt ist). ausserdem entscheidet auch hier wieder der einzelfall.

ps. körperliche gewalt ist so eine sache, der täter hat nämlich durchaus das recht sich zu verteidigen sollte ich ihn allzu grob behandeln.
ja, und macht sich dann noch eventuell in diesem beispiel des räuberischen diebstahls strafbar.
und genau in so einem fall "mutiert" dein pfefferspray doch zu einem verbotenen gegenstand. wenn du diese sache genau durchprüfst, kommst du zum gleichen ergebnis.
__________________
Reue ist verstand, der zu spät kommt
Mit Zitat antworten