Zitat:
Zitat von Wolverine @redbull
Ist ja ganz nett, dass Du jetzt plötzlich ein Fallbeispiel bringst, aber wir warten eigentlich immer noch auf eine rechtlich fundierte Antwort von dir, warum ein ordnungsgemäß gelabeltes Tierabwehrspray beim begründeten Notwehreinsatz gegen einen Menschen plötzlich zur verbotenen Waffe "mutiert".
Aus dem WaffG ist dieses nicht ersichtlich, da dort die "Zweckbestimmung" ausschlaggebend ist.
Zudem vertreten Deine "Kollegen" vom LKA ja auch nicht die gleiche Meinung wie Du (sh. Posting von Heidi).
Darum ist es natürlich umso interessanter, auf welche rechtlichen Daten Deine Argumentation basiert.
Gruß
Wolverine |
meine "kollegen" vom lka in allen ehren, aber noch ist es sache der staatsanwaltschaft, ob sie so etwas zur anklage bringt oder nicht. weiterhin beurteilt das bka und nicht das lka waffenrechtliche fragen.
und in der aussage von heidi wird nicht auf das eingegangen, was ich schreibe.
und auch du kämst zum gleichen schluß wie ich, wenn du den fall durchprüfst.
und um dich zu beruhigen, habe heute mit der sta rücksprache gehalten, sollte zu dieser sache bald eine antwort haben (az. urteil) auch der staatsanwalt vertrat meine sichtweise der dinge.