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Alt 27-09-2007, 16:00
redbull4711 redbull4711 ist offline
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ne, mache ich nicht. ich versuche noch mal den fiktiven fall einfach zu erläutern:

A nimmt nach dem jedermanrecht einen räuber auf frischer tat nach 127 StPO fest. der täter möcht sich allerdings weiterhin durch flucht entziehen, ohne allerdings a anzugreifen. daher entschließt sich a, diese fluchtversuche zu unterbinden. er nimmt sein pfefferspray, von dem er genau weiß, dass dieses nur gegen tiere eingesetzt werden darf, und setzt damit den täter außer gefecht. die anwendung der körperlichen gewalt ist bis zu einem gewissen grad durch 127 rechtmäßig (hier sogar verhältnismäßig, da es sich um ein verbrechen handelt). weiterhin gab es für a keine notwehrsituation.
in dieser situation soll also der bewußte einsatz des pfeffersprays nicht ein verstoß gegen das waffg sein? wenn nein, warum nicht? das spray wurde in diesem fall nicht zweckbestimmend eingesetzt. auch wenn tausendmal auf dem ding tierabwehrspray steht.
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