Zitat:
Zitat von redbull4711 du meinst sicherlich gefährliche körperverletzung, oder? |
Stimmt da habe ich mich vertan. Wobei das natürlich wohl auf den Einzelfall ankommt.
Bei der Sache mit der "Zweckentfremdung" gebe ich auf, da es Dir hier schon von verschiedenen Leuten gesagt wurde. Eine Bratpfanne, Küchenmesser, Tischbein, Haarspray, Tierabwehrspray... kann zweckentfremdet eingesetzt werden, daraus wird immer noch kein Verstoß gegen das Waffengesetz. Es wird ohne Frage bei einer möglichen Verurteilung beim Strafmaß eine Rolle spielen.
Wir beschäftigen uns in unserer Schule gerade, aus gegebenen Anlaß (Seminar), sehr intensiv mit dem Thema Pfefferspray/-gel.