Zitat:
Zitat von redbull4711 alle reizstoffspühgeräte sind verboten, es sei denn, sie und der träger erfüllen die auflagen des waffengesetzes. tuen sie dies nicht, fallen sie unters gesetz. |
Wir drehen uns hier im Kreis. Nochmal: Wir sprechen schon seit einer ganzen Zeit von in Deutschland frei erhältlichen Tierabwehrsprays (auf OC-Basis) die jeder bei sich tragen darf. Es gibt für diese Tierabwehrsprays keine Auflagen nach dem Waffengesetz.
Ansonsten müßte man dafür einen Waffenschein/Waffenbesitzkarte beantragen.
Falls es Auflagen nach dem Waffengesetz für den Träger gibt, kläre mich (und andere) bitte auf, inklusive Quellen!