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Alt 27-09-2007, 18:16
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Zitat von redbull4711 Beitrag anzeigen
alle reizstoffspühgeräte sind verboten, es sei denn, sie und der träger erfüllen die auflagen des waffengesetzes. tuen sie dies nicht, fallen sie unters gesetz.
Wir drehen uns hier im Kreis. Nochmal: Wir sprechen schon seit einer ganzen Zeit von in Deutschland frei erhältlichen Tierabwehrsprays (auf OC-Basis) die jeder bei sich tragen darf. Es gibt für diese Tierabwehrsprays keine Auflagen nach dem Waffengesetz.
Ansonsten müßte man dafür einen Waffenschein/Waffenbesitzkarte beantragen.
Falls es Auflagen nach dem Waffengesetz für den Träger gibt, kläre mich (und andere) bitte auf, inklusive Quellen!
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