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Alt 27-09-2007, 19:32
redbull4711 redbull4711 ist offline
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Zitat:
Zitat von Wolverine Beitrag anzeigen
Genau das ist doch der Dreh- und Angelpunkt:
Der Träger braucht lt. WaffG keinerlei Auflagen erfüllen!
ach, keine auflagen? mhh, was ist denn da mit dem alter? oder wenn es dann doch unters waffengesetz fallen würde durch prüfzeichen, mit der ausweispflicht?

und noch mal, ich habe nicht bestritten, dass ein tierabwehrspray frei ist. erst der widerrechtliche gebrauch / zweckentfremdung macht es zu einem fall fürs waffg
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Reue ist verstand, der zu spät kommt
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