Zitat:
Zitat von styraco so + nu noch zu dem türsteher ... er aht eindeutig gegen diesen §39 verstoßen, da ja eine disco, oder sowas in der art auch eine veranstaltung ist.
fazit ... OC ist mir zu heikel, um mich auf notwehr rauszureden. |
ich bin mir da nicht mehr ganz sicher, ob es bei der verurteilung auf diesen punkt hinauslief (Schützenfest). allerdings, wenn es doch so wäre, dass das pfefferspray nicht den bestimmungen des waffg unterliegen würde, dürfte dieser tatbestand ja auch nicht zutreffen. allerdings kann ich mir schon vorstellen, dass er zur anwendung kam.
mein alter dozent sagte mal: sucht keinen schlüssigen sinn im waffengesetz
ps, ist aber §42