
27-09-2007, 21:36
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 | KKB-Userstatus: Senior Kampfkunst: Aikido, Messer, Stock | | Registrierungsdatum: 21.06.2005 Ort: Rhein Main Alter: 26
Beiträge: 2.353
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Zitat:
Zitat von redbull4711 und, was meinst du zum §42. wenn es doch schon bei demos verboten ist, so ein spray zu führen. unterliegt es dann nicht vielleicht doch dem waffg bei öffentlichen festen? | ist dem denn so?
__________________ Es gibt nur einen wahren Feiertag. |