Zitat:
Zitat von redbull4711 und, was meinst du zum §42. wenn es doch schon bei demos verboten ist, so ein spray zu führen. unterliegt es dann nicht vielleicht doch dem waffg bei öffentlichen festen? |
Nein, dann ist es ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz:
VersammlG - Gesetz über Versammlungen und Aufzüge §2 Absatz 3
Übrigens gilt dies auch für Messer, Knüppel und andere frei verfügbaren "Waffen".
Eins muss man Dir lassen, Du bist hartnäckig...