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Alt 27-09-2007, 21:47
redbull4711 redbull4711 ist offline
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Zitat:
Zitat von F-factory Beitrag anzeigen
Nein, dann ist es ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz: VersammlG - Gesetz über Versammlungen und Aufzüge
§2 Absatz 3
Übrigens gilt dies auch für Messer, Knüppel und andere frei verfügbaren "Waffen".

Eins muss man Dir lassen, Du bist hartnäckig...
äh, ich rede hier nicht über versammlungen, sondern von schützenfesten usw. da glaube ich jetzt nicht, dass das versg anwendung findet.
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