Zitat:
Zitat von F-factory Nein, dann ist es ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz: VersammlG - Gesetz über Versammlungen und Aufzüge §2 Absatz 3
Übrigens gilt dies auch für Messer, Knüppel und andere frei verfügbaren "Waffen".
Eins muss man Dir lassen, Du bist hartnäckig... |
äh, ich rede hier nicht über versammlungen, sondern von schützenfesten usw. da glaube ich jetzt nicht, dass das versg anwendung findet.