Zitat:
Zitat von redbull4711 äh, ich rede hier nicht über versammlungen, sondern von schützenfesten usw. da glaube ich jetzt nicht, dass das versg anwendung findet. |
Wenn es ein öffentliches Schützenfest ist, wo jeder ohne Einladung hingehen kann und es keine geschlossene Gesellschaft ist, dann gilt natürlich das Versammlungsgesetz.