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Alt 27-09-2007, 23:14
redbull4711 redbull4711 ist offline
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Zitat von F-factory Beitrag anzeigen
Wenn es ein öffentliches Schützenfest ist, wo jeder ohne Einladung hingehen kann und es keine geschlossene Gesellschaft ist, dann gilt natürlich das Versammlungsgesetz.
und da bist du dir ganz sicher??? ich erinnere da mal an die loveparade, bei der am ende entschieden wurde, dass selbst diese keine versammlung/demo mehr ist. alle polizeilichen maßnahmen stützten sich hierbei auf das jeweilige polg und nicht mehr auf das versg. ebenso bei schützenfesten und kirmes. wenn hier das versg anwendung fände, dürften gar keine maßnahmen nach dem polg erfolgen.
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