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Alt 28-09-2007, 10:40
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Zitat:
Zitat von redbull4711 Beitrag anzeigen
was habe ich oben geschrieben?

das habe ich dich gefragt. mal ganz ehrlich, ist es nicht komisch, dass es nach dem VersG eine waffe ist und dann nach dem waffg bei öffentlichen festen keine sein soll?

[...]

und nach 42 waffg sind die reizstoffsprühgeräte bei solchen festen verboten. also, was für eine krux, dass es doch da erlaubt sein soll, die pfeffersprays mitzuführen. also, vielleicht einfach mal diskutieren anstatt nur zu schreien.

grüße
Da ist tatsächlich zumindest nicht ohne Weiteres ein Rückschluss möglich, da auf verschiedenen Rechtsgebieten nicht unbedingt alles analog betrachtet werden kann.
Die Versammlungen / Demos genießen den Schutz des -hochrangigen Grundrechts- Art. 8 GG, der bei sog.öffentlichen Veranstaltungen wie z.B. Schützenfesten nicht greift.
Daher wäre zumindest eine andere Sichtweise des Gesetzgebers erklärbar.

Zitat:
Zitat von redbull4711 Beitrag anzeigen
nur soviel: es gibt genug urteile, indem der verteidiger bezüglich einer gefährlichen körperverletzung 224 StGB freigesprochen wurde, allerdings der verstoß gegen das waffengesetzt (einsatz pfefferspay gegen menschen) nicht fallen gelassen wurde. Im konkreten fall ging es um einen türsteher, der sich auf notwehr berufen konnte, allerdings der richter unterstellt hatte, dass er aus beruflicher erfahrung wusste, dass der einsatz des pfeffersprays illegal ist. auch die übliche ausrede, dass er dieses doch lediglich zu tierabwehr bei sich führe, zog nicht. vor allem nicht am samstag abend, vor einer disco.
Allerdings ist mir dieses Urteil auch geläufig, habe bis jetzt nur nichts Konkretes (Az. pp.) darüber gefunden. Bin daher sehr gespannt, was der Staatsanwalt zu sagen hat.
Wenn es sich nämlich nicht um eine von Art. 8 GG geschützte Versammlung gehandelt hat (die ja auch in einer Disco stattfinden kann), ist das VersG nicht einschlägig. Desweiteren ist der Waffenbegriff des VersG deutlich weiter als der des WaffG, aus diesem Grund können hier auch -im Ggs. zum WaffG- die Tierabwehrsprays erfasst werden.

Gruß-
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Ich weiß nicht immer, wovon ich rede. Aber ich weiß, dass ich recht habe. (M.Ali)
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