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Alt 05-10-2007, 13:30
Mr. Lee Mr. Lee ist offline
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Kleine Klugscheißerei:

Du sprichst ziemlich zu Anfang deines Textes von der "Verhältnismäßigkeit der Mittel" in Zusammenhang mit Selbstverteidigung. Obwohl dieser Begriff der "Verhältnismäßigkeit" im Zusammenhang mit Notwehr sehr häufig gebraucht wird, ist dieser im Gesetzestext (Notwehrparagraph) nicht zu finden.

§ 32 StGB - Notwehr

1. Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
2. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.



Grundsätzlich wird wohl schon immer das Richtige gemeint - sprich, man soll nicht mehr Gewalt anwenden, als notwendig ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff ohne übermäßiges Risiko für sich selbst abzuwenden, aber der Begriff der Verhältnismäßigkeit taucht hier nicht auf.

Versteh das bitte als konstruktive Kritik. Möglicherweise kann man auf diesem Hintergrund noch eher für ein Einpflegen des Waffentrainings ins JuJutsu hinargumentieren.

Beste Grüße,

Mr. Lee
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