Hab grad folgende Nachricht von Dirk Hoffmann-MacGregor erhalten ...
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Hallo Michael,
vielen Dank für deine Anfrage. Es hat sich mit dem Stichtag 1.4.03 eigentlich in Bezug auf die Schaumstoffnunchakus nichts wesentliches geändert, außer daß das BKA eine Empfehlung an die LKA´s geschickt hat, die Softnunchakus mit Sollbruchstelle nicht als Waffen zu deklarieren. In Niedersachsen ist eine Strafverfolgung vom zuständigen Staatsanwalt niedergeschlagen worden.
Entsprechende Unterlagen zu diesem Fall liegen mir vor.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk
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Gruß
Mike |