@Shaolin Quan:
Grundsätzlich geht es hier auch noch um ganz andere Ebenen.
Als Schulleiter /
KK-Lehrer bist du verpflichtet dem Schüler zu einem Arztbesuch zu raten. Ich gehe einfach mal davon aus, dass du nicht über die Befugnis verfügst eine Diagnose zu stellen, unabhängig davon ob du's kannst oder nicht.
Alles andere kann schwerwiegende Konsequenzen haben wenn mal was schiefgeht.
Selbstverständlich ist es möglich einen Befund zu erstellen und einen Therapie-Vorschlag zu unterbreiten. Dem Patienten steht es auch frei, die gewünschte Behandlung zu wählen.
Versicherungstechnisch ist aber was anderes. Wenn der Arzt ne Bagatelle diagnostiziert und du die in anerkannterweise geeigneter Art behandelst, dann bist auf der sicheren Seite.
Zu deiner Auflistung der "Krankheitsbilder" frag ich mich zum einen was die hier soll und zum andern bin ich da sehr skeptisch wenn ich die Auflistung ansehe, entweder ich versteh unter diesen Diagnosen was anderes als du oder wir beziehen uns hauptsächlich auf gelindert, was sehr subjektiv ist und einer Aussage über ne tatsächliche Heilung entbehrt. Wobei natürlich TCM sehr wohl Mittel für diese Dinge kennt.
Allerdings hier gleich auch mal die rechtliche Frage, darfst du überhaupt praktizieren und verfügst du über eine Haftpflichtversicherung, die Schäden daraus abdeckt ?
Gruss Skyguide
p.s.: es geht mir nicht darum deine fachlichen Fähigkeiten in Frage zu stellen