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Mein Dozent bei meinem Sachkundelehrgang, war selber Polizist, hat gesagt das es irgenwann einmal ein Gerichtsurteil gab, bei den die Fäuste eines Boxers als Waffe gewertet wurden.
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Wenn, dann wird es eher so gewesen sein, daß das Gericht die Fäuste als Äquivalent einer Waffe gewertet hat. Das bedeutet aber nicht, daß andere Gerichte das zwangsläufig auch so sehen müssen. Und es gibt auch genügend andere Fälle, in denen Kampfsportler betroffen waren und es anders ausgegangen ist.
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Außerdem haben die meisten Richter keine Ahnung und völlig falsche Vorstellungen von Kampfsportlern.
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Das ist korrekt und spiegelt sich mitunter genauso in der Bewertung von polizeilichen Eingriffsmaßnahmen wieder ("Wieso haben Sie den Täter denn nicht einfach in einen Polizeigriff genommen?"). Ist aber auch im Grunde logisch, denn woher soll jemand, der sich nie mit den Spielregeln gewaltsamer Konflikte beschäftigt hat, sowas wissen? Ein
SV-Seminar ist nunmal kein Teil des Jurastudiums (auch wenn es sicherlich sinnvoll wäre).
In so einem Fall bietet es sich meiner Meinung nach an, eine anerkannte Autorität auf diesem Gebiet als Sachverständigen hinzuzuziehen. Mir ist ein Fall bekannt, wo ein namhafter Ju-Jutsu-Mann und hochrangiger Einsatztrainer in dieser Eigenschaft vor Gericht ausgesagt und damit einen Polizeibeamten vor einer Verurteilung wegen KV im Amt bewahrt hat.