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Alt 04-11-2007, 22:55
ilyo ilyo ist offline
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Registrierungsdatum: 23.06.2003
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Polizisten (und ähnliche) sollten sich davor hüten juristische Ratschläge zu erteilen.
Allein, wenn ich daran denke, dass hier jemand mal behauptet hat, dass beim Einsatz von Pfefferspray/Tierabwehrspray eine Rechtfertigung nach 32 nicht mehr in Betracht käme, weil das Zeug dann unters WaffG fiele...

Und Boxer sind und bleiben keine Waffen. Eine analoge Anwendung verbietet sich hier, weil sie zu einer schwereren Strafe des Täters führen würde. Analogieverbot.
Es KANN sein, dass das Hinterwaldgericht hinterm Mond gleich links eventuell so was versucht haben KÖNNTE- das Urteil würde aber niemals standhalten.

Mit der Festnahme nach 127 StPO wäre ich auch vorsichtig. Kann im Einzelfall dick nach hinten losgehen.


Eines kann ich jedoch bestätigen: die meisten Juristen haben keine Ahnung von Kampfsport. Als meine damalige StrafR Professorin mal die Ansicht vertrat, ein Boxer könne mit einem Messerangriff besser umgehen, ratet, wer aufgesprungen ist und anfing zu pöbeön
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