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Alt 06-11-2007, 18:53
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Zitat:
Zitat von ilyo Beitrag anzeigen
Naja, wenn sie das PolG durchprüfen würden und das Ergebnis mit 32 korrigiert werden müsste, müssten sie erstml Erklärungsarbeit leisten. Das ist unfein.
Hm, okay. Aber so wirklich lupenrein ist das nicht! Wobei das LVwG in SH eigtl. immer dann angewendet werden könnte, wenn auch eine Notwehrsituation incl. Schusswaffengebrauch (gerechtfertigt) gegeben ist.

Zitat:
Zitat von ilyo Beitrag anzeigen
Aber klär mich mal auf (ist schon ne Weile her): wie war das nochmal in der Pfefferspraydiskussion? War das nicht irgendein Jurastudent, der eine Notwehr generell ausschloss, wenn man unerlaubterweise eine Waffe, hier seiner Meinung nach Pfefferspray gegen Menschen, anwendete?
PN ist unterwegs! Würde zu sehr vom Topic abdriften.
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