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Alt 13-11-2007, 17:32
Heidi81 Heidi81 ist offline
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Darüber, dass es nicht unter das WaffG fällt, wenn man das "Tierabwehr-/Pfeffer-Spray" bloß mit sich führt, waren sich inzwischen alle einig.

Im Raum stehen immer noch die Fragen:

- WaffG im Falle vom EINSATZ des nicht-gelabelten Pfeffersprays gegen Menschen?

- WaffG im Falle vom FÜHREN/EINSATZ bei öffentlichen Veranstaltungen (Schützenfest, etc.)?

Haste da evtl. n Urteil o.ä?

MfG Heidi
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