Zitat:
Zitat von Heidi81 Im Raum stehen immer noch die Fragen:
- WaffG im Falle vom EINSATZ des nicht-gelabelten Pfeffersprays gegen Menschen?
- WaffG im Falle vom FÜHREN/EINSATZ bei öffentlichen Veranstaltungen (Schützenfest, etc.)? |
Räusper.
Das war eigentlich nicht mein Ansinnen
Ich erwarte immer noch eine rechtlich fundierte Antwort, warum
ein ordnungsgemäß gelabeltes Tierabwehrspray beim begründeten Notwehreinsatz gegen einen Menschen plötzlich zur verbotenen Waffe "mutiert".
(wie wiederholt von redbull4711 behauptet wurde)
Gruß
Wolverine